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29/05/2026

Wichtige Info für meine Rheinbahnkunden!!

Große Tarifreform – Stufe 2
Welche Änderungen gibt es bei der zweiten Stufe der VRR-Tarifreform?
Folgende Änderungen treten zum 1. Juni 2026 im VRR in Kraft:
- Abschaffung der Waben
- Abschaffung des 2-Waben-Tarifs (2WT)
- Zusammenlegung der 5 geteilten Städte zu jeweils einem Tarifgebiet (Dortmund, Essen,
Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal)
- Neugestaltung der Tarifgebiete:
o Emmerich / Rees
o Kleve / Bedburg-Hau
o Kalkar / Uedem
o Kranenburg / Goch
o Kevelaer / Weeze
o Xanten / Sonsbeck / Alpen
o Wesel / Hamminkeln
o Straelen / Rheurdt / Kerken / Wachtendonk
o Kamp-Lintfort / Neukirchen-Vluyn
o Oer-Erkenschwick / Datteln / Waltrop
o Herne / Castrop-Rauxel
Warum nimmt der VRR die Änderungen vor?
Bereits zum 1. März 2025 haben wir im Rahmen der ersten Stufe unserer großen Tarifreform das
bekannte VRR-Ticketsortiment um 75 Prozent reduziert. Seitdem stehen das DeutschlandTicket
und seine verschiedenen Varianten für unterschiedliche Zielgruppen sowie der elektronische
Tarif eezy.nrw im Zentrum unseres Nahverkehrstarifs.
Wir haben die Zeit seit dem Start der Tarifreform genutzt, um uns genau anzuschauen, mit
welchen Tickets und in welchen Preisstufen unsere Kund:innen seitdem im VRR unterwegs
sind. Vielfahrer:innen nutzen verstärkt das DeutschlandTicket für ihre täglichen Wege.
Menschen, die nur gelegentlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, setzen seit der
Tarifreform immer häufiger auf eezy.nrw. Der Gesamtabsatz stieg 2025 gegenüber 2024 um
über 100 Prozent. Dieser deutlich erkennbare Trend hin zum digitalen Ticketkauf spornt uns an,
die digitalen Vertriebskanäle und insbesondere den bargeldlosen Kauf zu stärken, gleichzeitig
den Beratungsaufwand zu reduzieren und das Angebot weiter zu verbessern.
Wir haben uns den Fragen, welche Wege tatsächlich mit Bus und Bahn zurückgelegt werden
und ob die Tarifgebiete in urbanen und ländlichen Gebieten gerecht zugeschnitten sind,
eingehend gewidmet und die Tarifgebietsgrenzen am Niederrhein sowie in Teilen des
Ruhrgebiets neu gezogen und stärker an den tatsächlichen Verkehrsströmen ausgerichtet.
Damit verbessern wir in Ihrem Interesse das Preis-Leistungs-Verhältnis in den Preisstufen A
und B, tragen gezielt den Mobilitätsbedürfnissen Rechnung und erleichtern insbesondere
Fahrgästen, die nur gelegentlich mit dem ÖPNV unterwegs sind, die Fahrt mit Bus und Bahn.
Was ist der 2-Waben-Tarif und warum wird er abgeschafft?
Grundsätzlich gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes die Preisstufe A und für Fahrten in
ein benachbartes Tarifgebiet die Preisstufe B. Die Tarifgebiete sind nochmals in sogenannte
Waben unterteilt, vergleichbar mit den Stadtteilen einer Stadt. 2-Waben-Verbindungen sind
Verkehrsverbindungen, bei denen sich Start- und Zielpunkt zwar in unterschiedlichen
Tarifgebieten, aber in zwei direkt nebeneinander liegenden Waben befinden. Auch für solche
Fahrtrelationen gilt bislang die Preisstufe A.
Allerdings wird der 2-Waben kaum noch genutzt – weniger als ein Prozent der VRR-Kund:innen
sind noch im 2-Waben-Tarif unterwegs. Diesen historisch gewachsenen, komplexen und
erklärungsbedürftigen Tarif schicken wir mit der zweiten Stufe der VRR-Tarifreform nun in den
wohlverdienten Ruhestand und schaffen klare und leicht verständliche Preisstufen für das
gesamte VRR-Gebiet. Außerdem kann mit der Abschaffung des 2-Waben-Tarifs generell auch
die kleinteilige und komplexe tarifliche Wabenstruktur aufgelöst werden.
Welche Preisstufen gibt es zukünftig?
Ab 1. Juni 2026 gelten folgende VRR-Preisstufen:
Preisstufe A für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes.
Preisstufe B für Fahrten in ein benachbartes Tarifgebiet (→ unverändert!).
Preisstufe C für Fahrten im gesamten VRR-Verbundraum.
Welche Änderungen gibt es bei den Tarifgebieten?
Wir werden einige Tarifgebiete zusammenlegen, um Ihnen am Niederrhein und im
nordöstlichen Ruhrgebiet Fahrten in einem deutlich größeren Gebiet zu ermöglichen. Nur in
zwei Bereichen sind wir hiervon abgewichen und haben der neuen Struktur Kreisgrenzen und
verbesserte Verkehrswege zugrunde gelegt. Das heutige Tarifgebiet Goch / Weeze wird geteilt,
damit die kleineren Tarifgebiete Kranenburg und Kevelaer größeren Tarifgebieten zugeordnet
werden können. Das heutige Tarifgebiet Neukirchen-Vluyn (Kreis Wesel) / Rheurdt (Kreis Kleve)
wird geteilt, um neue Tarifgebiete entlang von Kreisgrenzen zu ermöglichen.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Die Änderungen treten zum 01.06.2026 in Kraft.

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